AGB
Liefer- und Zahlungsbedingungen
Freibleibendes Angebot
Soweit nichts anderes erwähnt, ist die schlüsselfertige Montage im Angebotspreis inbegriffen. Alle Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Das Angebot steht unter dem Vorbehalt der Lieferbarkeit der angebotenen Komponenten und der abschließenden technischen Klärung. Nicht inbegriffen sind die Kosten der Inbetriebnahme sowie die Kosten einer evtl. notwendigen statischen Prüfung des Daches sowie der Gestellung eines Schutzgerüstes für die Montage während der Montagezeit.
Zahlungstermine (wenn nichts anderes vereinbart)
10 % des Kaufpreises nach Annahme des Kaufangebotes durch die PLANA Solar. Die Zahlung hat innerhalb von 3 Arbeitstagen auf das in der Rechnung genannte Konto einzugehen. 90 % des Kaufpreises bei PLANA Solar, 2 Wochen vor schriftlich angekündigtem Liefertermin, eingehend PLANA Solar ist berechtigt, Zahlungen an Finanzierungspartner abzutreten.
Kaufangebot des Kunden
Der Käufer erteilt der PLANA Solar ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages für eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage). Die PLANA Solar ist berechtigt, das Angebot innerhalb einer Frist von 6 Wochen anzunehmen. Der Zeitraum der Klärung der technischen Voraussetzungen und der Vorlage einer Finanzierungsbestätigung verlängert die Annahmefrist entsprechend. Mit Annahme durch die PLANA Solar ist ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen. Die Annahme darf auch mit Auflagen, die bauseits zu erbringen sind, verbunden sein, ohne dass der rechtsgültige Kaufvertrag dadurch beeinträchtigt wird (z.B. statisch bedingte Auflagen). Soweit in dem Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages auch ein Finan-zierungsvermitlungsauftrag enthalten ist, ist PLANA Solar berechtigt, den Kaufvertrag bzw. den Finanzierungsvermittlungsauftrag gesondert anzunehmen bzw. abzulehnen.
Rücktrittsmöglichkeiten
Im Kaufangebot wird ein unverbindlicher Liefertermin vorgeschlagen. PLANA Solar bestätigt in ihrer Angebotsannahme den voraussichtlichen Liefertermin. Weicht der voraussichtlich bestätigte Liefertermin vom tatsächlich bestätigten Liefertermin um mehr als 2 Monate ab, ist der Käufer innerhalb einer Frist von einer Woche zum Rücktritt des Vertrages ohne Kosten berechtigt. Weichen der vereinbarte Kaufpreis und / oder die zu bezahlende kWp Ausgangs(Nenn-)leistung der Photovoltaik-Module um mehr als 5 % nach oben oder unten ab, so ist der Käufer berechtigt, innerhalb einer Frist von einer Woche seit Bekanntwerden –ohne Kosten- vom Kaufangebot zurückzutreten. Der Rücktritt hat mittels eingeschriebenen Briefs zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts kommt es auf die Absendung des Rücktrittsschreibens an. Bei Überschreitung der Lieferzeiten vom tatsächlich bestätigten Liefertermin um bis zu 2 Monate steht dem Kunden kein Schadenersatzanspruch zu. Soweit sich nach Auftragsannahme, gleich aus welchem Grunde, herausstellt, dass bestätige Komponenten, insbesondere Module nicht mehr, nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig vom Vorlieferanten geliefert werden können, so steht es PLANA Solar frei, nachweislich gleich- oder höherwertige Komponenten des gleichen Herstellers zu liefern, oder ohne Kosten vom Vertrag zurück zu treten. Teillieferungen sind zulässig. Schadenersatzansprüche stehen dem Käufer nicht zu. Bei Rücktritt vom Kaufvertrag durch die PLANA Solar wird ein evtl. bereits bezahlter Kaufpreis dann zu 100 % zurück vergütet.
Abtretung der Gewährleistungsansprüche
Der Verkäufer tritt hiermit die Gewährleistungsansprüche seiner Zulieferer an den Käufer ab. Der Käufer nimmt die Abtretung hiermit an. Der Umfang der Gewährleistung wird im schriftlichen Angebot dargelegt. Soweit nicht ausdrücklich dargelegt, so gibt PLANA Solar ausschließlich die Herstellergarantie an den Käufer weiter. Die gesetzliche Gewährleistung ist davon unberührt.
Finanzierungsbestätigung
Der Käufer verpflichtet sich unverzüglich nach Abgabe des Angebots auf Abschluss eines Kaufvertrages, mindestens 3 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin, der PLANA Solar in Höhe des Kaufvertrages eine unwiderrufliche Finanzierungszusage einer deutschen Bank vorzulegen. Andere Finanzierungszusagen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung durch die PLANA Solar. Soweit die Finanzierungszusage nicht rechtzeitig vorliegt, verschiebt sich der Liefer-/ Leistungstermin entsprechend. Evtl. Mehrkosten gehen z.L. des Käufers.
Folgen des Rücktritts
Tritt der Käufer, auch mit Zustimmung der PLANA Solar, vom Vertrag zurück, so wird eine pauschale Rücktrittsgebühr in Höhe von 5 % des Kaufpreises zur Zahlung fällig. Die Geltendmachung eines evtl. höheren Schadens bleibt gegen Nachweis vorbehalten. Soweit PLANA Solar durch höhere Gewalt nicht lieferfähig ist, verschiebt sich der Liefer- / Leistungstermin um die Zeit dieser Beeinträchtigung, ohne dass der Käufer Schadenersatz verlangen oder vom Vertrag zurück treten kann.
Technische und rechtliche Voraussetzungen
Die Dachunterkonstruktion muss zur Montage der PV-Anlage entsprechend den Montagesystemen bautechnisch und statisch geeignet sein. Die notwendigen Abklärungen hierfür obliegen dem Käufer. Der elektrische Anschluss erfolgt am nächstmöglichen Zählerplatz im Objekt der installierten PV Anlage. Ein- oder Umbau eines Zählerkastens hat bauseits zu erfolgen. Die Wechselrichter werden ebenfalls im Objekt der PV Anlage angebracht. Der Rückspeisezähler ist bauseits zur Verfügung zu stellen. PLANA Solar empfiehlt im jedem Fall die Prüfung des Blitzschutzkonzeptes. Insoweit verweisen wir auf die VDS 2010. Diese Prüfung und ggfs. Investitionen zur Verbesserung des Blitzschutzes sind bauseits zu erbringen. Für PV Dachanlagen kann im Einzelfall eine Baugenehmigung notwendig sein. Der Käufer ist verpflichtet, bei der örtlich zuständigen Behörde eine evtl. Genehmigung einzuholen. Der Käufer hat mit dem zuständigen Netzbetreiber die Aufnahmefähigkeit und Zulässigkeit der geplanten PV Anlage abzuklären.
Sorgfaltspflicht des Käufers
Der Käufer ist verpflichtet, die angelieferten Montageteile auf Vollständigkeit und optische Unversehrtheit zu prüfen und bis zum endgültigen Verbau so aufzubewahren, dass sie vor einfachem Diebstahl geschützt sind.
Gerichtsstand / Erfüllungsort / Eigentumsübergang
Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Regensburg. Die komplette Anlage (Module, Wechselrichter, Kabel und Montagematerial) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der PLANA Solar. Unabhängig vom Eigentumsübergang trägt der Käufer ab Anlieferung der Ware das Risiko des zufälligen Untergangs, der Beschädigung oder des Diebstahls. Es wird empfohlen, rechtzeitig eine Allgefahrenversicherung abzuschließen. Mitgeliefertes Verpackungsmaterial geht in das Eigentum des Käufers über.
Stand: 19. Juli 2009